Präsentation

Die PBKF-SOR

Die paritätische Berufskommission Freiburg für das Ausbaugewerbe der Westschweiz (PBKF-SOR) garantiert die einheitliche Anwendung des Gesamtarbeitsvertrages des Ausbaugewerbes in der Westschweiz (GAV SOR).

Gemäss Artikel 50ff des GAV SOR, ergreift sie alle dafür erforderlichen Massnahmen und ist insbesondere mit den folgenden Aufgaben betraut:

  • Durchführung von Kontrollen auf Baustellen und in vertragsgebundenen Betrieben, inklusive in Personalvermittlungs- und/oder Zeitarbeitsfirmen.
  • Überwachung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen. Sie kann unter anderem die Vorlage von Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Stundennachweis, Bescheinigung über die Urlaubsdauer, Krankenversicherungsvertrag für Lohnausfall, Anschlussvertrag an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung sowie Ad-hoc-Regelungen verlangen, sowie die Erbringung von Nachweisen und Erklärungen über die Zahlung konventioneller Sozialabgaben.
  • Verhängen von Konventionalstrafen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 48 Abs. 4 lit. g) und Erhebung von Vollzugskosten für ausgeführte Kontrollen. Stellt sich heraus, dass vertragliche Bestimmungen verletzt wurden, verurteilt die PBKF die entsprechenden Verstöße.
  • Die Entscheidung, Unternehmen dieser Vereinbarung unterzuordnen.
  • Ergreifen der notwendigen Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der Berufssparten.
  • Einholen von Beiträgen für Vollzugskosten, Aus- und Weiterbildung sowie Vorruhestand (RESOR).
  • Verwaltung und Bewirtschaftung der Beiträge für Vollzugs-, Schulungs- und Weiterbildungskosten mittels eines Budgets und einer Jahresrechnung.
  • Nachwuchsförderung und Berufsausbildung.
  • Das Inkasso und die Betreibung der Konventionalstrafen, ggf. mit gerichtlichen Mitteln.
  • Auf Antrag, Einschreiten als außergerichtliche Vermittlungs- oder Schlichtungsstelle bei Kollektivstreitigkeiten.
  • Stellungnahme zu Anträgen auf Ausnahmeregelungen des GAV.

Die PBKF-SOR besteht aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer -und Arbeitgebervertretern.

Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des GAV werden von der PBKF-SOR beaufsichtigt und von Baustelleninspektoren des AMA, dem Sekretär/der Sekretärin der Kommission und Verwaltungsleitern im Auftrag der PBKF-SOR durchgeführt.