paritätischen

Kontrolle
der Lohnbuchabrechnungen

Die Prüfung der (paritätischen) Lohnbücher erfolgt durch die paritätische Kommission, die in der Regel durch zwei Personen vertreten ist.

Diese Kontrollen können entweder auf Verdachts- oder Denunziationsbasis, im Anschluss an eine Baustellenkontrolle oder sporadisch durchgeführt werden.

In der Regel wird die Kontrolle dem Unternehmen bekannt gegeben. Letzteres ist verpflichtet, sich darauf vorzubereiten und der paritätischen Kommission die für die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrolle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Dabei handelt es sich um eine gründliche Überprüfung der Arbeits- und Anstellungsbedingungen im Unternehmen über einen Zeitraum von ein bis fünf Jahre. Je nach Unternehmensgröße besteht die Möglichkeit, alle Mitarbeiter zu kontrollieren oder eine Stichprobe auszuwählen.

Die Vertreter der paritätischen Kommission begeben sich in die Räumlichkeiten des Unternehmens oder zum bestellten Treuhandbüro, um die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und einen Kontrollbericht zu erstellen. Aus Optimierungsgründen werden etwaige Fehlberechnungen (Löhne oder Stunden) nach der Kontrolle in den Dienststellen der Kommission erstellt.

Unternehmen, die nach Auswertung der Unterlagen Gegenstand mutmaßlicher Verstöße sind, werden von der paritätischen Kommission aufgefordert, die Mängel zu beheben. Sie haben ausserdem das Recht gehört zu werden, bzw. Stellung zu beziehen wenn sie es wünschen. Andernfalls verlangt die Kommission einen Nachweis der unternommenen Berichtigungen.

Abschließend berät die paritätische Kommission auf der Grundlage der Aktenunterlagen, um eine Entscheidung zu treffen, die von der Einstellung bis hin zur Verhängung einer Konventionalstrafe oder einer Verwarnung reicht. Sie kann auch eine eingehendere Kontrolle der Lohnbuchabrechnungen anordnen.

Die Nichteinhaltung der Fristen für die Vorlage der Unterlagen stellt einen Verstoss dar und ist daher strafbar.

Hinweis : Die Kommission kann je nach Dossier jederzeit von diesem unverbindlichen Verfahren abweichen.