Kontrollen der Baustellen

Baustelleninspektorat Freiburg

Die Baubegehungen werden von den von der paritätischen Kommission ernannten Inspektoren der Bauaufsicht Freiburg (ICF) durchgeführt.

Die Baustelleninspektoren müssen Zugang zu jedem Arbeitsplatz haben und sind für die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf den GAV verantwortlich. Sie überprüfen, dass die auf den Baustellen tätigen Unternehmen und Arbeitnehmer den GAV-SOR einhalten, insbesondere die Löhne, Sozialabgaben, Fahrtkosten, Arbeitszeiten und -stunden, Lohnzuschläge, Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit.

Die Baustelleninspektoren erstellen Kontrollberichte auf der Grundlage von Gesprächen mit den kontrollierten Arbeitern. Diese Berichte werden der paritätischen Kommission zur weiteren administrativen Bearbeitung übermittelt.

Unternehmen/Arbeitnehmer, die mutmaßlichen Verstößen unterliegen, werden von der paritätischen Kommission über ein Auskunftsersuchen informiert, um die erforderlichen Elemente zur Widerlegung oder Bestätigung der im Kontrollbericht festgestellten Tatsachen bereitzustellen. Je nach Art des mutmaßlichen Verstoßes kann die Kommission auch eine Stellungnahme verlangen.

Nach Prüfung der Unterlagen, fordert die paritätische Kommission die Berichtigung der festgestellten Verstöße ein und gesteht dem Unternehmen das Recht zu, gehört zu werden bzw. Stellung zu nehmen, wenn es dies wünscht. Andernfalls verlangt die Kommission einen Nachweis der Berichtigungen.

Abschließend berät die paritätische Kommission auf der Grundlage der Aktenunterlagen, um eine Entscheidung zu treffen, die von der Einstellung bis hin zur Verhängung einer Konventionalstrafe oder einer Verwarnung reicht. Sie kann auch eine eingehendere Kontrolle der Lohnbuchabrechnungen anordnen.

Die Nichteinhaltung der Fristen für die Vorlage der Unterlagen stellt einen Verstoss dar und ist daher strafbar.

Hinweis : Die Kommission kann je nach Dossier jederzeit von diesem unverbindlichen Verfahren abweichen.